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Aktionsbündnis zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Laufer Gespräche  » Rückblicke  » Okt. 2010

 

Mo., 18. Oktober 2010, 20 Uhr


UN-Behindertenrechtskonvention
– unmittelbar geltendes und einklagbares Recht auf den Besuch der allgemeinen Schule?


Referent:

Dr. Reinald Eichholz

Jurist, National Coalition (NC) für die Umsetzung
der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Moderation:

Prof. Dr. Hans Wocken

Professor für Behinderten- und Integrationspädagogik, Hamburg

in Lauf a.d. Pegnitz, Saarstr. 9,
Sparkassensaal, 3. Stock

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat bei Eltern behinderter Kinder und bei Menschen mit Behinderung viele Hoffnungen geweckt. Gleichzeitig wurden auch bei Behörden, Schulleiter/innen, und Lehrkräften zahlreiche Rechtsfragen aufgeworfen. Haben Kinder mit Behinderung das Recht auf den Besuch der allgemeinen Schule und welche Konsequenzen hat das für unser Schulsystem?

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. (09123) 98 21 21
http://www.gemeinsamleben-nuernbergerland.de